Kabelfernsehen: Nebenkostenprivileg fällt weg – das gilt ab 1. Juli 2024

Das Nebenkostenprivileg wurde im Rahmen einer umfassenden Überarbeitung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) abgeschafft. Ab dem 1. Juli 2024 wird eine wichtige Frist enden: Ab dann sind Vermieter nicht mehr berechtigt, die Kosten für Kabel-TV auf ihre Mieter umzulegen. 

Die Abschaffung des Nebenkostenprivilegs wurde mit dem Inkrafttreten der neuen TKG-Novelle am 1. Dezember 2021 wirksam. Bestehende Immobilien haben bis Ende Juni 2024 eine Übergangsfrist. In dieser Zeit können Mieter ihren eigenen Anbieter wählen oder sich sogar entscheiden, ganz auf Kabel-TV zu verzichten.

Als Hausverwaltung möchten wir Sie darauf hinweisen, sich so bald wie möglich um neue Verträge und alternative Lösungen zu kümmern. Es ist wichtig zu beachten, dass Ihre Mieter nun die Möglichkeit haben, eigenständig den Anbieter zu wählen

Sie haben die freie Wahl:

Weiter Kabelfernsehen: 
Wählen
                Sie / Mieter selbst einen Anbieter und Vertrag.
                Sie / Mieter zahlen direkt an den Anbieter.

Bsp. für alternative Empfangswege:

  • Satellitenfernsehen
  • Internetfernsehen (IPTV)
  • Streamingdienste

Was Sie jetzt tun sollten:

  • Informieren Sie sich über Alternativen.
  • Vergleichen Sie Angebote verschiedener Anbieter.
  • Wählen Sie die Lösung, die am besten zu Ihnen passt.

Weitere Informationen:

Bundesministerium für Digitales und Verkehr: https://bmdv.bund.de/

Verbraucherzentrale: https://www.verbraucherzentrale.de/

Wichtiger Hinweis:

Wir können Ihnen keine Empfehlung für eine bestimmte Lösung geben.

Vorsicht bei sogenannten „Medienberater*innen“ an der Haustür oder am Telefon. Diese versuchen mit teilweise unseriösen Mitteln zusätzliche, meist unnötige Kabelverträge abzuschließen.

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