Gebäudeenergiegesetz – Wichtige Fristen auf einen Blick 

Ab dem 1. Januar 2024 müssen in bestimmten neu genehmigten Wohngebieten Heizungsanlagen in neu errichteten Gebäuden mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien nutzen.

Bitte beachten Sie auch hierzu das PDF der Bundesregierung.

🏠 Anlagen, die vor dem 19. April 2023 in Auftrag gegeben wurden, haben bis zum 18. Oktober 2024 Zeit, um installiert zu werden, und sind von der 65-Prozent-Anforderung befreit.

🏠 Bestehende Heizungen in bereits fertiggestellten Gebäuden dürfen weiter betrieben und repariert werden. Die 65-Prozent-Anforderung gilt ausschließlich für neu gebaute Strukturen in bestimmten Gebieten und für neu installierte Heizungen in bestehenden Gebäuden. Die Umsetzung erfolgt nach der Erstellung von kommunalen Wärmeplänen.

🏠 Größere Städte (mit über 100.000 Einwohnern) müssen ihre kommunalen Wärmepläne bis zum 30. Juni 2026 erstellen, während kleinere Gemeinden bis zum 30. Juni 2028 Zeit haben.

🏠 Sobald ein kommunaler Wärmeplan veröffentlicht ist, tritt die Verpflichtung zur Nutzung von 65 Prozent erneuerbarer Energien in Gemeinden mit abgeschlossener Planung einen Monat später in Kraft.

🏠 Ab dem 1. Januar 2029 müssen Gas- und Ölheizungen, die vor dem 1. Januar 2024 ohne kommunalen Wärmeplan installiert wurden, schrittweise einen wachsenden Anteil erneuerbarer Energien nutzen.

🏠 Es stehen verschiedene Optionen zur Erfüllung der 65-Prozent-Anforderung zur Verfügung, wie z. B. die Anbindung an Wärmenetze, elektrische Wärmepumpen, Stromdirektheizungen, Hybridheizungen, solarthermische Systeme und „H2-Ready“-Gasheizungen für den Betrieb mit Wasserstoff.

🏠 Die Anforderungen und Beschränkungen für die Nutzung von 65 Prozent erneuerbarer Energien variieren je nach Heizungstyp.

🏠 „H2-Ready“-Gasheizungen sind unter spezifischen Bedingungen in Gebieten mit Wasserstoffinfrastruktur zulässig.

🏠Hybridheizungen mit Wärmepumpen müssen je nach Betriebsmodus eine bestimmte Mindestleistung der Wärmepumpe erfüllen.

🏠 Bis Januar 2040 sind schrittweise steigende Anforderungen an den Anteil erneuerbarer Energien in Gas- und Ölheizungen festgelegt, um langfristig einen vollständigen Betrieb mit erneuerbaren Energien zu erreichen. 🏠 Ab dem 1. Januar 2045 ist der Betrieb von Heizungen mit fossilen Brennstoffen nicht mehr gestattet.

🏠 Ab dem 1. Januar 2045 ist der Betrieb von Heizungen mit fossilen Brennstoffen nicht mehr gestattet.

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