Ab dem 1. Januar 2024 müssen in bestimmten neu genehmigten Wohngebieten Heizungsanlagen in neu errichteten Gebäuden mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien nutzen.
Bitte beachten Sie auch hierzu das PDF der Bundesregierung.
🏠 Anlagen, die vor dem 19. April 2023 in Auftrag gegeben wurden, haben bis zum 18. Oktober 2024 Zeit, um installiert zu werden, und sind von der 65-Prozent-Anforderung befreit.
🏠 Bestehende Heizungen in bereits fertiggestellten Gebäuden dürfen weiter betrieben und repariert werden. Die 65-Prozent-Anforderung gilt ausschließlich für neu gebaute Strukturen in bestimmten Gebieten und für neu installierte Heizungen in bestehenden Gebäuden. Die Umsetzung erfolgt nach der Erstellung von kommunalen Wärmeplänen.
🏠 Größere Städte (mit über 100.000 Einwohnern) müssen ihre kommunalen Wärmepläne bis zum 30. Juni 2026 erstellen, während kleinere Gemeinden bis zum 30. Juni 2028 Zeit haben.
🏠 Sobald ein kommunaler Wärmeplan veröffentlicht ist, tritt die Verpflichtung zur Nutzung von 65 Prozent erneuerbarer Energien in Gemeinden mit abgeschlossener Planung einen Monat später in Kraft.
🏠 Ab dem 1. Januar 2029 müssen Gas- und Ölheizungen, die vor dem 1. Januar 2024 ohne kommunalen Wärmeplan installiert wurden, schrittweise einen wachsenden Anteil erneuerbarer Energien nutzen.
🏠 Es stehen verschiedene Optionen zur Erfüllung der 65-Prozent-Anforderung zur Verfügung, wie z. B. die Anbindung an Wärmenetze, elektrische Wärmepumpen, Stromdirektheizungen, Hybridheizungen, solarthermische Systeme und „H2-Ready“-Gasheizungen für den Betrieb mit Wasserstoff.
🏠 Die Anforderungen und Beschränkungen für die Nutzung von 65 Prozent erneuerbarer Energien variieren je nach Heizungstyp.
🏠 „H2-Ready“-Gasheizungen sind unter spezifischen Bedingungen in Gebieten mit Wasserstoffinfrastruktur zulässig.
🏠Hybridheizungen mit Wärmepumpen müssen je nach Betriebsmodus eine bestimmte Mindestleistung der Wärmepumpe erfüllen.
🏠 Bis Januar 2040 sind schrittweise steigende Anforderungen an den Anteil erneuerbarer Energien in Gas- und Ölheizungen festgelegt, um langfristig einen vollständigen Betrieb mit erneuerbaren Energien zu erreichen. 🏠 Ab dem 1. Januar 2045 ist der Betrieb von Heizungen mit fossilen Brennstoffen nicht mehr gestattet.
🏠 Ab dem 1. Januar 2045 ist der Betrieb von Heizungen mit fossilen Brennstoffen nicht mehr gestattet.